Wie man Mitgliedsbeiträge eines Vereins oder einer politischen Partei von der Steuer absetzt

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Wie man Mitgliedsbeiträge eines Vereins oder einer politischen Partei von der Steuer absetzt

Achtung: Ich bin kein Anwalt und auch kein Fachmann im Bereich Steuerberatung, ich gebe einfach mein Bestes hier. Bei Fehlern bitte mir Bescheid sagen.

Den Mitgliedsbeitrag und weitere Spenden an einen Verein oder politische Partei kann man von der Steuer absetzen. Der Nachteil ist, dass der Staat dadurch noch mehr darüber erfährt, wo du dich in deiner Freizeit rumtreibst.

Wie es sein sollte

Der Idealfall ist wie folgt: Der Verein / die Partei / das WasAuchImmer erzählt jedem neuen Mitglied, dass so etwas möglich ist. Der Verein sendet dann netterweise am 1 Januar eine E-Mail an alle Mitglieder mit einem Link auf die Zuwendungsbescheinigung. Zusätzlich wird da erläutert, wo der Betrag in der Steuererklärung einzutragen ist. Sollte man diese E-Mail verlegen, kann man sich bei der Website des Vereins anmelden und die Bescheinigung und die Erklärung nochmal herunterladen.

Leider wollen die meisten Vereine / etc. meiner Erfahrung nach diese Arbeit nicht leisten, und jedes Mitglied muss sich selbst darum kümmern. Wenn du von dieser Möglichkeit nicht weißt, hast du einfach Pech gehabt und Geld ans Finanzamt geschenkt. Das ist die übliche "aufpassen oder verpassen" Kultur, darüber wollte ich schon immer einen separaten Beitrag schreiben.

Lohnt es sich?

Ob es sich lohnt, den Beitrag bei der Steuererklärung anzugeben, hängt davon ab, wie viel Geld du insgesamt für solche Zuwendungen im Jahr bezahlt hast. Es gibt eine Sonderausgaben-Pauschale von 36 €, die ohne Angaben automatisch abgezogen wird. Wenn du weniger als 36 € bezahlt hast (das doppelte bei Zusammenveranlagung, also 72 €), wird der Betrag sowieso nicht berücksichtigt. Nehmen wir an, eine normale Mitgliedschaft kostet 13,37 € x 12 = 160,44 € jährlich. Angenommen du bist nicht Mitglied bei anderen Vereinen, das wäre 124,44 € über die 36 € Grenze. Sollte dein Einkommenssteuersatz bei 25 % liegen, sparst du dann 25 % von 124,44 €, also 31,11 €, jährlich an Steuer.

Das Thema kann übrigens schnell schwierig werden: es gibt bestimmte Grenzen gemessen an deinem Einkommen, nicht alle Vereine sind für diesen Zweck anerkannt, u.s.w. Diese Geschichte kann ein ziemlicher Zeitfresser werden.

Die Belege selbst sammeln ...

Als erstes solltest du den Betrag in der Steuererklärung angeben. Wenn du die ELSTER Software verwendest, guck in den "Hauptvordruck", "Sonderausgaben", "Spenden und Mitgliedsbeiträge". Fürs Jahr 2012 war das Feld Nummer 49.

Das Steueramt verlangt einen Zuwendungsnachweis. Bis 200 € je Zuwendung reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung deiner Bank (siehe EStDV 2000, §50, Abschnitt 2). Bei einer politischen Partei ist es damit erledigt, aber bei einem Verein muss man zusätzlich einen "Vereinfachten Zuwendungsnachweis" mit bestimmten Pflichtangaben für solche Quittungen einreichen. Der Verein muss dieses Dokument zur Verfügung stellen. Es ist generisch für alle Mitglieder formuliert und könnte so heißen: "Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis gemäß §50 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) für Zuwendungen bis 200 €".

Wenn du deinen Beitrag monatlich zahlst, sind das 12 Bareinzahlungsbeleg oder 12 Überweisungsnachweise, plus der vereinfachte Zuwendungsnachweis vom Verein.

Du kannst auch einen Kontoauszug benutzen, aber wenn du nicht möchtest, dass der Staat noch mehr über dich weißt, solltest du andere Informationen auf dem Kontoauszug ausblenden oder schwarz malen, was etwas Zeit kostet. Es kann ziemlich ärgerlich werden, weil man normalerweise monatlich bezahlt, also du wirst wohl eine Menge ausblenden müssen.

Wenn du einen Dauerauftrag bei der Bank eingestellt hast, und die Bank ihre Website gut implementiert hat, könntest du Glück haben, aber das ist oft nicht der Fall. Zum Beispiel, bei der Postbank kannst du nur 100 Tage zurückgehen, und einen separaten Beleg für die tatsächliche Bezahlungen kannst du nur für Überweisungen herunterladen, und nicht für Daueraufträge oder für Lastschrifte (Stand in Januar 2014). Daher, wenn du deine Steuererklärung machst, ist es schon zu spät, um die alten Belege ab Januar letztes Jahres herunterzuladen, oder du hast halt auf dem "falschen" Weg bezahlt. Also du darfst jetzt eine Menge volle Kontoauszüge von Hand verarbeiten. Online Banking kann schon zum Nachteil werden! Also, alle 2 oder 3 Monate solltest du die Belege herunterladen und gut aufbewahren.

An dieser Stelle wird schnell klar, warum ein automatischer Vorgang für Zuwendungsbescheinigungen beim Verein vielen Mitgliedern eine Menge Zeit sparen kann.

Es ist kein Wunder, dass es anscheinend gang und gäbe ist, diese Belege bei der Steuererklärung zu "vergessen", in der Hoffnung, dass das Steueramt sich die Mühe auch nicht gibt, die Belege anzufordern.

Wenn du jährlich bezahlst, könntest du ggf. die Einzugsermächtigung fürs nächste Jahr entziehen um auf Überweisung wechseln. Man muss sich zwar jedes Jahr daran erinnern, hat aber den Vorteil, dass die Quittung dann sofort verfügbar ist. Es ist wohl weniger Mühe, als jedes Jahr mit dem Verein um die Zuwendungsbescheinigung zu kämpfen.

... oder eine Zuwendungsbescheinigung vom Verein verlangen

Solltest du die Geduld verlieren, oder möchtest du einfach die Arbeit nicht selbst machen, kannst du deine Bescheinigung vom Verein verlangen. Der Nachteil ist, du machst dir da wohl keine Freunde. Oft besteht die Verwaltung aus anderen Mitgliedern, die diese Arbeit "freiwillig" machen (müssen). Allerdings kann es dir auch passieren, dass bestimmte andere Mitglieder generell weniger Rücksicht nehmen oder "wichtiger" sind als du, und für sie gibt es immer eine nette Bescheinigung, während du zu Hause deine Kontoauszüge ackerst.

Bei größeren Vereinen, Parteien, etc., wo die Verwaltungspersonal vielleicht ordentlich bezahlt wird, hilft oft eine Fristsetzung mit Androhung der Spendenrückforderung. So weit dürfte es aber nicht kommen, weil es geradezu vereinsschädlich ist, sich die Mitglieder oder Spender auf diese Weise zu vergraulen.

Solltest du doch die rechtlichen Informationen dazu brauchen: Wenn du Geld bezahlst hast, hast du ein Recht auf eine Quittung. Von der Quittung Artikel bei Wikipedia: "Nach deutschem Recht ist der Gläubiger auf Verlangen des Schuldners verpflichtet, eine Quittung nach Empfang einer Leistung auszustellen (§ 368 BGB)." Das gilt zumindest, wenn der Schuldner ein Verbraucher (Privatperson) ist. Ansosten, würde für Unternehmer stattdessen §14 UstG gelten.

Der Text im "§ 368 Quittung" lautet: "Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen." Hier heißt "schriftliches" mit handschriftlicher Unterschrift, wie in §126 BGB ("Schriftform") geregelt, aber ein eingescanntes Bild per E-Mail sollte reichen. Eine Unterzeichnung reicht aus, ein Stempel ist nicht nötig. Ein üblicher Kassenzettel erfüllt diese Anforderung nicht, aber fürs Finanzamt wird es wohl reichen.

Die Quittung sollte zeitnah erstellt werden. Streng genommen, wenn du monatlich bezahlst, hast du eigentlich ein Recht auf monatliche, eigenhändig unterschriebene Quittungen.

Im "§ 368 Quittung" steht weiter: "Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen." Daraus ergibt sich das Recht auf eine Zuwendungsbescheinigung fürs Finanzamt.

Der Verein muss immer ein amtliches Muster für den Beleg verwenden, daher sehen alle gleich aus. Es gibt sogar ein Muster für eine Sammelbestätigung mit einer Tabelle mit 12 Zeilen, wo vermutlich alle monatlichen Mitgliedsbeiträge des Jahres auf einmal aufgelistet werden können. Damit brauchen die Mitglieder nicht mehr 12 + 1 Belege beim Steueramt einzureichen, ein einziges Dokument tut es auch.

Es gibt keine Ausnahmen von der Quittungspflicht. Auch wenn das Finanzamt etwas Anderes akzeptieren möchte oder könnte, man kann immer auf die Quittung bzw. Zuwendungsbescheinigung bestehen.

Der Gesetzgeber hat aber eine Überraschung parat: Der Verein darf nämlich eine Gebühr kassieren, um eine Quittung auszuhändigen. Aber so eine Gebühr ist selten formal geregelt im Verein, und ich erwarte da keine große Schikane. Man müsste dann auch in der Buchhaltung notieren, wer diese Gebühr wann bezahlt hat. Ansonsten hätte man in der Hand einen schriftlichen Beweis, dass bei einigen Mitgliedern hohe bzw. willkürliche Gebühren für die Quittung kassiert werden, und das wäre für den Verein keine gute Idee.

Wenn es mit dem Termin nicht klappt

Du solltest die Zuwendungsbescheinigung rechtzeitig anfordern, am besten träg einen Vermerk in deinem Kalenderblatt für Januar ein. Der Grund dafür ist, die meisten Leute finden die Steuererklärung lästig und machen es ziemlich spät. Wenn du dann eine Bescheinigung vom Verein schnell brauchst, kann es knapp mit dem Termin werden, weil die Verwaltung gerade sehr beschäftigt ist, weil der E-Mail Server streikt, weil 2 Vorstandsmitglieder zusammen unterschreiben müssen, weil du vielleicht nur Freitags zum Verein fährst, u.s.w.

Es könnte sein, dass es am Ende mit dem Termin doch nicht klappt. Oder du musst immer deine Steuererklärung nachträglich vervollständigen, weil ein anderes Dokument fehlt, z.B. die Jahresabrechnung vom Grundstücksverwalter. Vergiss dann nicht in dem Brief ans Finanzamt zu erwähnen, dass du nachträglich dieses oder jenes Dokument einreichen wirst. Somit ist deine Steuererklärung nicht als endgültig markiert. Ansonsten kann es sich als schwierig erweisen, Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen.

Wenn der Verein am Ende sich weigert

Es kann gut sein, dass der Verein sich immer noch weigert, die Zuwendungsbescheinigung auszuhändigen. Das ist hauptsächlich deswegen, weil er mit einem Verstoß gegen § 368 BGB in der Regel gut davonkommt. Der Streitwert ist in oft zu gering.

Es ist ärgerlich, besonders bei einem Verein, der meint, die Mitglieder gut zu behandeln, oder es behauptet wird, über hohe moralische Maßstäbe zu verfügen. Auch wenn man weiß, der Verein verursacht Ärger und Arbeit bei vielen Mitgliedern, man steht erstmals alleine da mit seinem Anspruch. Wie oft im Leben, hättest du viel Geld gespendet, dann gäbe es kein Problem. Nur der kleine Man bekommt immer Probleme.

Eine rechtliche Möglichkeit wäre den Vollstreckungsbescheid, aber der ist wohl nicht für Quittungen anzuwenden. Eine Unterlassungserklärung wahrscheinlich auch nicht. Da bleibt wohl nur die Klage.

Sollte man zu viel Steuer bezahlen, weil das Finanzamt deine Aussage nicht gelten lässt, wäre der Schaden (zu viel bezahlte Steuer) einklagbar. Das Problem ist, man könnte sagen, hättest du die Arbeit auf eine andere Weise gemacht (Kontoauszüge schwarz malen etc), hättest du den Schaden selbst vermeiden können. Wenn diese Auszüge kostenpflichtig sind, und/oder die Arbeit zeitintensiv ist, könnte man trotzdem dafür einen Ausgleich verlangen. Aber da kenne ich mich zu wenig aus. Ich weiß auch nicht, ob und wie viel der reine Verstoß gegen § 368 BGB Wert ist.

Mehr Informationen

Für weitere Details zum Thema Belege kann man in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 2000) reingucken.